Wann ist Psychotherapie sinnvoll?
Eine psychotherapeutische Behandlung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie unter Beschwerden leiden, denen eine psychische Ursache zugeordnet werden kann und Sie merken, dass Sie ohne professionelle Hilfe nicht weiter kommen und im Alltag dadurch eingeschränkt sind. Je nach psychischer Erkrankung können diese Symptome in unterschiedlicher Intensität und Häufigkeit auftreten und ihre Lebensqualität beeinträchtigen. Ob Behandlungsbedürftigkeit besteht wird in ersten psychotherapeutischen Gesprächen abgeklärt.
Verhaltenstherapie – was ist das?
Die Verhaltenstherapie setzt an den gegenwärtigen Problemen und Lebensumständen unter Einbeziehung der individuellen Lebensgeschichte und vergangenen Lernerfahrungen an.
Als Verhaltenstherapeutin gehe ich davon aus, dass Verhalten im Lauf des Lebens, der sogenannten biografischen Lerngeschichte erlernt und somit auch wieder verlernt bzw. umgelernt werden kann. Verhalten umfasst neben sichtbaren äußeren Handlungen auch innere Prozesse wie Gedanken, Gefühle, Körperreaktionen und beachtet die Erfüllung bzw. Missachtung psychologischer Grundbedürfnisse nach Bindung, Kontrolle, Selbstwert, Lust bzw. Unlustvermeidung.
In der Verhaltenstherapie werden unter Zuhilfenahme spezieller Methoden und Techniken Lernprozesse angestoßen, die helfen sollen unerwünschte oder problematische Verhaltensmuster zu verändern. Dabei ist die eigenverantwortliche Mitarbeit für das Gelingen der Therapie von besonderer Bedeutung. Eine entsprechende Veränderungsmotivation trägt maßgeblich zum Erreichen der zu Beginn der Therapie vereinbarten Ziele bei. Das Ablegen eingeschliffener jedoch ungünstiger Verhaltensmuster gelingt dabei unter Zuhilfenahme neuer Bewältigungsstrategien, die im Therapieprozess erarbeitet werden. Neben der Reduktion belastender Symptome kann es sinnvoll sein, ein tieferes Verständnis für das Auftreten der Störung zu erhalten. Biographische Arbeit hilft dabei ungünstige Denk- und Handlungsmuster zu identifizieren, zu verstehen und zu verändern. Ebenso können auf diesem Weg schmerzvolle Erfahrungen verarbeitet werden.
Die Verhaltenstherapie bietet so Hilfe zur Selbsthilfe und zeichnet sich durch Transparenz, Ziel- und Handlungsorientierung aus. Alle relevanten Therapieschritte wie z.B. die Diagnostik, die biographische Anamnese, eine störungsspezifische Zielplanung sowie das therapeutische Vorgehen werden nachvollziehbar mit dem Betroffenen besprochen. Die für das Erreichen der Therapieziele notwendigen Verhaltensänderungen sollten zwischen den Therapiesitzungen erprobt und eingeübt werden, bis neue Denk- und Handlungsmuster im Alltag weitgehend umgesetzt sind. Mit zunehmendem Rückgang der Beschwerden gewinnt der Betroffene wieder mehr Freiheiten, sodass mit Erreichen der Therapieziele die Therapie beendet werden kann.
Behandelte Krankheitsbilder
Ich behandle in meiner Praxis vorrangig folgende Krankheitsbilder:
- Depression
- Erschöpfungszustände oder Reaktionen auf schwere Belastungen
- Angsterkrankungen
- Traumafolgestörungen
- Zwänge
- Schmerzen oder andere körperliche Beschwerden, für die es keine medizinische Erklärung gibt.
- Essstörungen
- Persönlichkeitsstörungen
Therapie für Menschen mit geistiger Behinderung
Auch Menschen mit einer geistigen Behinderung können psychisch krank werden. Verhaltensauffälligkeiten werden oft auf die kognitive Beeinträchtigung zurückgeführt, jedoch können diese auch psychisch bedingt sein. Zunächst sollte eine körperliche Ursache der Symptome ausgeschlossen werden, Diagnosestellung und Behandlungsplanung erfordern viel Geduld und Einfühlungsvermögen.
Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen fällt es oft nicht leicht, ihre Beschwerden zu formulieren und Verhaltensmuster zu reflektieren. Bei der Behandlung müssen deshalb Wege gefunden werden, eventuelle sprachliche Barrieren zu überwinden. In der Eingangsphase der Therapie steht deshalb mehr Zeit zur Verfügung um zu klären, ob Behandlungsbedarf besteht, um eine genaue Diagnose zu stellen und sich ein geeignetes Therapieverfahren zu überlegen. Die Einbeziehung von Bezugspersonen aus dem sozialen Umfeld ist dabei und im Therapieverlauf sehr wichtig.
Behandlung bei Jugendlichen
In meiner Praxis ist die Behandlung von Kindern und Jugendlichen in der Regel ab 12 Jahren möglich. Zunächst finden unter Einbezug der oder des Sorgeberechtigten orientierende Sprechstunden statt, um die Beschwerden zu erfassen und diagnostisch zu beurteilen. Auch im weiteren Verlauf der Therapie werden die Sorgeberechtigten nach Bedarf und Notwendigkeit in die Behandlung einbezogen.
Die Beantragung einer Psychotherapie ist nur möglich, wenn beide Sorgeberechtigten zustimmen, bei alleiniger Sorge stimmt ausschließlich der Sorgeberechtigte zu. Beschwerden bei Kindern und Jugendlichen entwickeln sich oft sehr dynamisch, es ist hilfreich und für den Therapieerfolg günstig, wenn die Bereitschaft und Offenheit für eine therapeutische Behandlung vorhanden ist oder durch den Aufbau eines tragfähigen therapeutischen Kontaktes innerhalb der ersten Stunden entsteht.
Inhaltlich ähnelt die Behandlung von Kindern- und Jugendlichen der von Erwachsenen, Methodik und Kontaktgestaltung werden dem Alter angepasst.
Gruppentherapie
Gruppentherapiesitzungen dauern 100 Minuten. Dabei finden Gruppentherapien ausschließlich als geschlossene Gruppen statt, d.h. die Teilnehmerzahl und die Personen wechseln während der Therapiedurchführung nicht, um einen kontinuierlichen und vertrauensvollen Rahmen zu bilden. Die Gruppe umfasst 4 bis 6 Personen.
Es werden bedarfsorientiert die folgenden Gruppentherapien angeboten:
- Themenzentrierte Gruppe
- Achtsamkeits- und Stressbewältigungstraining
- Angstbewältigungsgruppe
- Soziales Kompetenztraining
Ablauf & Kosten
Wie läuft eine psychotherapeutische Behandlung ab?
Um ein Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren, kontaktieren Sie mich bitte telefonisch oder per Email, sodass wir einen Termin (sofern verfügbar) vereinbaren können. Im Rahmen von maximal drei Psychotherapeutischen Sprechstundenterminen à 50 Minuten findet zunächst eine Abklärung der Symptomatik statt, ebenso, ob es sich um eine behandlungsbedürftige, psychische Störung handelt und welche Therapieform am geeignetsten ist. Neben der von mir angebotenen ambulanten Verhaltenstherapie kann bei schwerer Erkrankung zunächst ein stationärer Aufenthalt in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik hilfreich sein oder auch eine medikamentöse Mitbehandlung in Zusammenarbeit mit ärztlichen Kollegen. Gegebenenfalls kann auch ein anderes Richtlinienverfahren empfehlenswert sein (z.B. Tiefenpsychologie, Systemische Therapie).
Insofern eine psychische Störung vorliegt, Sie sich verbindlich zu einer Therapie entscheiden, ausreichend in den Therapieprozess vertrauen und sich wohl fühlen, d.h. das Gefühl haben, dass die Chemie zwischen Ihnen und mir stimmt, steht einer ambulanten Psychotherapie nichts entgegen. Wissenswert ist dass Sie, sofern genannte Bedingungen nicht bestehen, die Möglichkeit haben, weitere Erstgespräche bei psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen wahrzunehmen. Der Grund dafür ist, dass die Qualität der therapeutischen Beziehung für einen zufriedenstellenden Therapieprozess und -erfolg relevant ist.
In den sich anschließenden 2-4 probatorischen Sitzungen informiere ich Sie über die Rahmenbedingungen der Psychotherapie, eine weitere diagnostische Abklärung der Symptomatik sowie biographische Anamnese werden erfolgen, um ein erstes Verständnis zur Entstehung Ihrer Probleme zu erhalten. Anschließend können wir das therapeutische Vorgehen wie auch Ihre Therapieerwartungen und Ziele genauer bestimmen und die Wahl des Therapiesettings (Einzel- oder Gruppentherapie) auswählen.
Bei gesetzlichem und häufig auch privatem Versicherungsstatus stelle ich während der Probatorik einen Antrag an die Krankenkasse. die über die Genehmigung der Psychotherapie und somit über die Kostenübernahme entscheidet. Die Psychotherapie beginnt, sobald mir eine Therapiebewilligung vorliegt. Die Psychotherapie endet mit Ablauf der von der Krankenkasse genehmigten Sitzungen bzw. dann, wenn Sie das Gefühl haben, Ihre persönlichen Ziele im Rahmen der Therapie erreicht zu haben.
Wie verläuft eine psychotherapeutische Sitzung?
Eine psychotherapeutische Stunde dauert 50 Minuten und findet gewöhnlich einmal pro Woche statt. Bei Krisen, Expositionen oder aus anderen therapeutischen Gründen können Termine in höherer oder niederer Frequenz sinnvoll sein. Hauptbestandteil der Therapie ist das Gespräch, begleitend können praktische Übungen, Verhaltensexperimente oder das Erlernen bestimmter Techniken, wie z.B. Entspannungstraining, Wahrnehmungs- oder Achtsamkeitsübungen hilfreich sein. Auch können bestimmte Trainingsformen, wie z.B. ein Problemlöse-, Kommunikations- oder soziales Kompetenztraining helfen neue Fähigkeiten auszubilden, sodass vorhandene Probleme minimiert werden.
Im Therapieprozess versuchen wir Ihre Probleme unter Einbezug Ihrer biographischen Lebenserfahrung zu verstehen, relevante Bedürfnisse und Motive zu identifizieren und Optionen zu erarbeiten, um bestehenden Leidensdruck zu reduzieren. Auf mögliche Widersprüche oder dysfunktionale, d.h. wenig hilfreiche Verhaltensmuster werde ich Sie hinweisen und Sie unterstützen diese durch das Erlernen neuer Verhaltensweisen und Denkmuster zu bewältigen. Dabei wird eine wiederholte Analyse belastender Situationen oder schwieriger zwischenmenschlicher Beziehungen unabdingbar sein.
Priorität hat während der kompletten Therapie Ihre Selbstbestimmung, d.h. nichts findet gegen Ihren Willen statt und nur mir Ihrem informierten Einverständnis. Zu beachten ist jedoch auch, dass der Erfolg der Therapie primär von Ihrer Eigeninitiative abhängt, dazu zählt neben der Veränderungswilligkeit auch die Motivation schwierige Themen anzugehen und gegebenenfalls neue Verhaltensweisen zu erproben, die zunächst ungewohnt und möglicherweise unangenehm sind. Ziel ist es, dass Sie die neu erworbenen und als hilfreich erlebten Kompetenzen und Denkweisen zunehmend häufiger im Alltag anwenden.
Wie lange dauert die Psychotherapie insgesamt?
Bei der verhaltenstherapeutischen Behandlung unterscheidet man beim gesetzlichem Versicherungsstatus zwischen einer Akutbehandlung, einer Kurz- sowie einer Langzeittherapie. Die sich jeweils an die ersten psychotherapeutischen Gespräche der Psychotherapeutischen Sprechstunde anschließen.
Die Akutbehandlung umfasst 12 Sitzungen und sollte bei einer akuten Krise oder zur Vorbereitung und Stabilisierung für einen anschließenden Klinikaufenthalt gewählt werden. Die Stundenanzahl der Akutbehandlung wird auf die Kurzzeittherapie angerechnet.
Eine Kurzzeittherapie wird in zwei Abschnitte à 12 Einheiten unterteilt und umfasst insgesamt 24 Sitzungen.
Die Langzeittherapie umfasst 60 Sitzungen, in besonders intensiven Fällen bis zu 80 Einheiten, und ist immer dann sinnvoll, wenn Ihre Probleme schon längere Zeit bestehen bzw. Sie in Ihrem Leben Grundsätzliches verändern möchte und dafür langfristig Hilfe benötigen.
Bei privaten Krankenkassen gelten teilweise andere Therapiekontingente, die Sie Ihrem Vertrag entnehmen oder bei Ihrer Kasse erfragen können. Falls sich gegen Ende eines Therapiekontingents zeigen sollte, dass bis zum Erreichen der therapeutischen Ziele mehr Zeit benötigt wird, kann die Psychotherapie verlängert werden. Falls die Ziele vor dem Ablauf der genehmigten Stunden erreicht kann die psychotherapeutische Behandlung auch vorher schon beendet werden.
Kosten
Gesetzlich Versicherte
Als Psychotherapeutin mit Kassenzulassung kann ich Psychotherapie mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Zum ersten Termin benötigen Sie die elektronische Gesundheitskarte ihrer Krankenkasse.
Privatversicherung und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen erstattet. Die Kostenerstattung hängt von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Um abzuklären, welche Übernahmebedingungen Ihre Krankenkasse für eine psychotherapeutische Behandlung (Verhaltenstherapie) stellt, können Sie sich an Ihre Krankenversicherung wenden oder in ihrem Versicherungsvertrag nachlesen.